Von: xxxxx>
Datum: 20. Oktober 2012 21:39:10 MESZ
An: "Bauprojekt2010@web.de" <Bauprojekt2010@web.de>
Betreff: Re: Nachricht über http://bauprojekt2010.jimdo.com/kontakt/

Hallo,

habe mir heute mit großem Interesse eure Seite angeschaut. Besonders Spannend fand ich den Teil mit den Mängeln der Heizungsanlage.
Bei dem Systemtrenner für die Füllleitung der Heizungsanlage ist echt Vorsicht geboten. Ein Kollegen von mir beschäftigt sich beruflich mit dem Thema Löschwasser und anderen Anschlüssen an das Trinkwasser Netz. Wenn ich das Richtig im Kopf habe, geht es da sogar um eine Straftat die mit Knast belegt ist, sobald es zu einer nachgewiesenen Verkeimung gekommen ist. Leider steht für die Einhaltung immer der Hauseigentümmer gerade. Ohje der arme Hausbauer.

Bei uns wurde der Hydraulische Abgleich zwar durchgeführt, aber nur fehlerhaft. Es wurde einfach ein Verteiler vergessen. Auf den Abgleich habe ich bei der Bauphase gedrängt. Auf ein Protokoll oder Bestätigung der Durchführung warte ich bis heute noch. Was in dem Zusammenhang aber noch viel wichtiger ist, wie ist die Heizungsanlage eingestellt? Wurden alle Einstellungen auf Fußbodenheizung angepaßt oder nur einige wenige. Bei uns war es so, dass der Hydraulikplan eingestellt war aber die maximale Vorlauftemperatur und die Heizkurve jenseits von gut und böse standen, Werksvorgabe über 60 Grad. Wir hatten zwischenzeitlich eine Vorlauf/Kesseltemperatur von über 60 Grad. Da bekommst du echt Spaß, wenn du über den Bodem gehst oder du den Raum für das Schalfen kühler haben möchtest.
Ist aber laut Aussage der Sanitär Jungs alles normal, und mann möchte im ersten Winter ja nicht kalt haben.
Das Thema mit der Hydraulischen Weiche habe ich auch schonmal versucht anzusprechen, wurde aber immer wieder abgewehrt, da die Vaillant Unterlagen für mich nicht zugänglich waren. Wenn ich das Richtig sehe haben wir bei uns eine größere Therme VC146 und etwas weniger Leistung (knapp 6050W). Könnte also noch passen, aber wie sieht das bei einer Auslegungstemperatur von 45/35 aus? Naja ich werde erst mal etwas noch warten und sehen wie es bei euch klappt.
Das falsche  Ausgleichsgefäß ist wahrscheinlich bei uns auch die Erklärung für die Klopfgeräusche und Druckschwankungen von 0,7 Bar im Leitungsnetz der Heizung. Wenn es morgens im Haus ganz still ist hört man so ein Klong/Bong Geräusch was von den Verteilern abgegeben wird. Bisher konnte der Fehler nicht gefunden werden , weil so früh keiner von der Fima arbeitet.

Nächste Woche werde ich mir das Thema Unternehmerbescheinigung mit dem Schwerpunkt  Einhaltung der ENEV zu Gemüte führen. Im Netz habe ich etwas erschreckendes gefunden dazu. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen der ENEV haftet der Eigentümer mit bis zu 50.000 €. Anbei den Textauszug:

"Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern er lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die je nach Landesrecht unterschiedlichen Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren. Diese sind nämlich letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben. Zwar müssen auch die beauftragten Planer und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute prüfen. Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen so genannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen: Der Bau beziehungsweise Umbau entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Der Bauherr, so empfiehlt der VPB, sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann. Aber auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere sorgfältig verwahrt werden. Schließlich hat der Bauherr fünf Jahre Gewährleistung auf alles. Eines, so der VPB, sollten Bauherren noch wissen: Die Firmen sind dazu verpflichtet, Unternehmererklärungen auszustellen. Tun sie das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen auch dem Unternehmer Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro. Auf Nummer Sicher gehen Bauherren, wenn sie sich bei Planung wie auch bei der Baukontrolle vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Er weiß, was nötig ist und kann alle Berechnungen und Bescheinigungen im Sinne des Bauherrn prüfen.

übrigens, so warnt der VPB: Mit einer Anklage wegen Betrugs oder versuchten Betruges muss rechnen, wer vorsätzlich und wissentlich KfW-Mittel beantragt, obwohl er weiß, sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme ist gar nicht förderfähig. Bekommt der Bauherr die Mittel bewilligt und verbaut sie auch, dann liegt ein so genannter vollendeter Betrug vor. Kommt das heraus, nimmt der Staatsanwalt Ermittlungen auf. Das, so der VPB, sollten Bauherren nicht riskieren."

Ich glaube da werde ich bei MP Projekt mal wieder aufschlagen und ein paar Fragen stellen.

Ich drück euch weiter die Daumen.

Gruß