Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem (bösen) Nachbar nicht gefällt.

Nachbarschaftsrecht: Einfriedung


Als Einfriedung gilt eine errichtete Anlage, die ein Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgegrenzt und es vor unbefugtem Betreten und vor Beeinträchtigungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, schützt. Einfriedungen sind demnach Zäune, Mauern oder Hecken.

Das Gesetz schreibt hier keine bestimmte Art der Einfriedung vor. Falls vorhanden schreibt das Gesetz sind öffentlich-rechtliche Bestimmungen (z.B. eine Satzung der Gemeinde oder ein Bebauungsplan) zu beachten. Sind hier keine genauen Vorgaben festgelegt steht es den Nachbarn frei, eine Vereinbarung über die Art der Einfriedung und ihre Höhe zu treffen (§ 49, NachbG Nordrhein-Westfalen). Sie können sich also auch, wenn von beiben Seiten gewünscht, auf einen hohen Sichtschutzzaun einigen. Kommt es jedoch zu keiner Vereinbarung, so ist eine Einfriedung zu wählen, die ortsüblich ist (§ 35, NachbG Nordrhein-Westfalen). Ortsüblich ist eine Einfriedung, wenn sie im betroffenen Ortsteil oder in einer geschlossenen Siedlung häufiger vorkommt, was durch eine Begehung ohne Weiteres festgestellt werden kann. Sofern ein Nachbar mangels Mitwirkung des anderen Nachbarn die Einfriedung allein errichtet, muss auch dieser eine ortsübliche Einfriedung wählen. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen (oder können sich die Nachbarn nicht einigen), so ist eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung, also beispielsweise eine Mauer, ein Drahtzaun, ein Holzzaun oder eine Hecke, zu errichten. Ein hoher Sichtschutzzaun ist dann unzulässig.

 

Ich könnte das Dilemma eines betroffenen Nachbarn verstehen. Auf der einen Seite würde man ja nicht die gute Nachbarschaft nicht zerstören wollen, auf der anderen Seite - wer würde schon mit einem sollchen Bauwerk zur Südseite seines Grundstücks leben wollen? Wäre es nicht schon "Unnachbarschaftlich" ein solches Bauwerk ohne Absprache zu errichten? Die Höhe der "Einfriedung" würde (vom Urprungsgelände gemessen) 2,6m betragen. Wie würdet Ihr reagieren? Euere Meinung ist gefragt.

Diskussion ausdrücklich erwünscht!

Knarrende Treppe

In einem anderen T&C Blog hatte ich bereits davon gelesen das die Treppen von Treppenmeister mit der Zeit anfangen sollen zu knarren. Der betreffende Bauherr was darüber wenig erfreut und riet deshalb von diesen Treppen wehement ab.

Nachdem ich jetzt auch schon ein Weilchen im Haus wohne und die Treppe ausgiebig benutzt habe, stellte sich auch zunehmend ein Knarren beim Betreten der unteren Stufen ein. Zum Glück lässt sich das aber mit wenigen Handgriffen effizient beheben. In wenigen Minuten ist der Treppe das lästige Geräusch ausgertieben ... wenn man ein bisschen an den richtigen Schrauben dreht :-)

Fleißige Nachbarn

Frühling :-)

Bei meiner Feige scheint es sich um einen „Adriatischen Typ“ (hortensis) zu handeln, bei diesem Typ entwickeln sich die Früchte parthenokarp. Die Parthenokarpie oder auch Jungfernfrüchtigkeit bezeichnet bei Pflanzen die Fruchtentwicklung ohne das vorher eine Befruchtung und Samenbildung stattgefunden hat. Die Fruchtentwicklung wird z. B. durch mechanische Reize am Fruchtblatt der Blüte ausgelöst, das führt dann zu einer Wuchsstoffausschüttung. Dies kann durch günstige klimatische Bedingungen gefördert werden oder auch durch Blütenfrost, falls hierbei nur die Samenanlagen und nicht auch die Fruchtknoten geschädigt worden.

Schlußeinmessung

Gestern hatte ich die Aufforderung zur Schlußeinmessung im Briefkasten. Innerhalb einer Frist von einem Monat muss ich einen Vermesser beauftragen. Da werden auch wieder um die 800€ fällig.