Bei der Inbetriebnahmemessung des Schornsteinfegers hatte dieser festgestellt das die  Messwerte der Brennwertteherme ausserhalb des zulässigen Bereiches lagen (Fototagebuch vom 02.11). Die HEIZUNGSFACHFIRMA musste nachbessern und die Anlage korrekt einstellen. Der Schornsteinfeger musste ein 2. Mal raus um eine Nachmessung durchzuführen.

Die Kosten für diese Nachmessung sollen wir nach Auskunft unseres Bauleiters selbst tragen da diese "nicht Vertragsbestandteil" sind. Jetzt sollen wir für die Mängelbeseitigung an der Heizungsanlage schon selbst bezahlen weil Nachmessungen defekter Anlagen nicht im Vertrag stehen? Unglaublich