Planungsunterlagen!

Wieder einmal stellt sich mir die Frage in welchem Verhältnis Planung und Ausführung zueinander stehen sollten. Wenn schon ein Hersteller von Fußbodenheizungssystemen den Service anbietet für Heizungsbauer die Planung zu übernehmen, dann sollte sich dieser in der Ausführung doch auch an diese halten - Oder?

Kaum nachvollziehbar das in einem Neubau ohne technische Notwendigkeit von Planungen abgewichen wird. Die Frage nach dem "Warum" wurde mir bisher nicht beantwortet. Man hat hier aber keine Einflußmöglichkeit, da es sich um ein Gewerk handelt das in den Verträgen nur grob beschrieben und vom Bauträger an "Subunternehmer" weitergegeben wird. Gernau hier liegt eines der Probleme von denen ich in meinem Fazit schreibe. Letztlich hat man keinen Anspruch auf die korrekte Umsetzung der Planung. Auf die korrekte Funktion der Anlage hat man aber sehr wohl einen Anspruch! Da werde ich beharrlich am Ball bleiben und sehr genau kontrollieren ob mit den im Energieeinsparnachweis geplanten Vorlauftemperaturen auch die dort  festgelegten Raumtemperaturen erreicht werden.

Unter der Rubrik "Andere T&C Bauherren/Heike&Markus" wird dies auch aktuell noch einmal von anderer Seite Thematisiert.