Tips für Bauwütige

Verträge sind "interpretierbar"

Leider ist es so, selbst eindeutige Formulierungen lassen sich auslegen und interpretieren. Nehmt Euch wirklich die Zeit als "baufachliche Laien" die Verträge sorgfälltig zu prüfen. Am besten mit einem unabhängigen Bausachverständigen oder Architekten.

Schlüsselfertig: jeder Bauherr möchte gerne schnell und stressfrei in sein neues Heim kommen. Leider bringt ein Generalunternehmer auch Nachteile mit sich die man bedenken sollte. Durch die Vertragsgestalltung und die Abrechnung in "Bauabschnitten" ist ein Zurückhalten von Geld bei festgestellten Mängeln nicht möglich. Bei unserem "Bausystem" haben wir das Geld auch immer an den Unternehmer gezahlt und nicht an den einzelnen Handwerker der das Gewrk erbracht hat. Für mich aus heutiger Sicht ein klarer Nachteil. Geld nur bei korrekter Arbeit ist so nicht möglich und wenn es mal zu Problemen kommt wird immer auf die entstehende Bauverzögerung hingewiesen die dann selbstzverursacht entsteht. Ich würde nie mehr dieses "Mittel der Einforderung korrekter Ausführung" aus der Hand geben!

Normen und Gesetze: Letztlich sind meinen Informationen nach die Bauherren oder Eigentümer einer Anlage selbst dafür zuständig die Einhaltung von DIN Normen, sonst. Vorschriften und Gesetzlichen Vorgaben sicher zu stellen. Duch die Ausstellung einer Fachunternehmererklärung kann man diese Verantwortung aber auf den ausführenden Fachmann übertragen. Dieser ist dann dafür zuständig sicher zu stellen das alle gesetzlichen Vorschriften die zum Zeitpunkt der Übergabe gelten, eingehalten werden. 

Fachunternehmererklärung:

Mit der Fachunternehmererklärung bescheinigt ein Fachbetrieb nach der Fertigstellung, dass die von Ihm ausgeführten Bauleistungen und verwendeten Anlagen- und Bauteile den geltenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) und den bei Fördermaßnahmen (KfW, Bafa) geforderten Bedingungen entsprechen. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn nach der Fertigstellung seiner beauftragten Arbeit zu übergeben. Die Bescheinigung muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer evtl. Überprüfung vorgelegt werden kann.
Auf Grund der Vielzahl der geltenden Vorschriften ist es aber sicherer, vorgegebene Formblätter zu verwenden, damit auch nichts vergessen wird. Viele Gemeinden bieten dazu ein  Formblatt im Netz an.
Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) über die Technische Gebäudeausrüstung (Anlage 3) wird ebenfalls vom Auftranehmer ausgefüllt. Diese Fachunternehmererklärung wird dann vom staatlich anerkannten Sachverständigen gegengezeichnet. Er bescheinigt zusätzlich in der Anlage 4 die stichprobenweise Kontrolle der Ausführung.

Handwerker: Wer eine Chance hat die Handwerker selbst auszusuchen sollte davon gebrauch machen. Nicht immer (ehr selten) ist das billigste Angebot auch die beste Wahl. Durch den Preisdruck hat man es zum Teil mit "Getriebenen" zu tun was sich in den Arbeitsergebnissen wiederspiegelt. Mängelbeseitigung ist ärgerlich, kostet Nerven und Zeit und Geld. Mundpropaganda ist die beste Referenz für Handwerksbetriebe, hilfreich sind auch Internetbeiträge die man allerdings mit Vorsicht behandeln sollte.

Abgerechnet wird zum Schluß: Eine kleine Portion Misstrauen ist nie verkehrt! Auch ein Fehler den wir vielleicht gemacht haben. Wir sind sehr optimistisch und mit großem Vertrauensvorschuß an die Bautätigkeit herangegangen. Vielleicht doch lieber am Anfang vorsichtig und skeptisch sein und sich am Ende freuen das es doch nicht so schlimm gekommen ist als ... wie wir ... mit großem Enthusiasmus und Begeisterung anfangen und am Ende vielleicht große Entäuschungen erleben???

Weil - Schlimmer geht immer!!!!Und ein guter Handwerker weis das es viele schwarze Schafe gibt die den Ruf der Branche schädigen. Diese werden gerne dafür arbeiten zu beweisen das sie nicht zu denen gehören. 

Persönliches Engagement: Darum kommt keiner herum! Kümmert Euch selbst, im Vorfeld viel herumfragen selbst Meinungen einholen und unabhängige Fachleute einbeziehen. Unsere Baufirma hat uns von Anfang an ermuntert auch selbst ein Auge auf die Bautätigkeiten zu haben. Jedes Gespräch und jede Info kann vor schwerwiegenden Fehlern bewahren. Lieber einmal zu viel Fragen als einmal zu wenig. Am Ende sollte sich zwingen am Ball zu bleiben. Auch wenn es immer zurmürbender wird und man eigentlich keine Lust und auch keine Energie mehr hat sich über Streitpunkte zu ärgern. Wer gutes Geld bezahlt hat kann auch eine einwandfreie Leistung dafür erwarten!

Heizungsanlage: Auf jeden Fall in der Planungsphase alle Unterlagen vorlegen lassen. Nach der Ausführung sollte ein Anlagenplan vorliegen. In diesem sollten alle Anlagenteile enthalten sein die verbaut wurden. Ausserdem ist es sinnvoll auf ein Einstellprotokoll für die Heizungssteuerung zu drängen in dem die Anlagenspezifischen Einstellungen festgehalten werden.

Heizlastberechnung/Heizflächenberechnung: In verschiedenen gesetzlichen Vorgaben werden Planungsschritte für ein Haus vorgegeben. An diese hat sich eigentlich jeder zu halten. Lasst Euch die entsprechenden Planunggsunterlagen vorlegen! Dazu gehören neben dem Energieeinsparnachweis, die Heizlastberechnung auch die Heizflächenberechnung. Die DIN gibt als Systemtemperaturen für Fußbodenheizungen nur die Temperatur 35°/28° vor. Bei uns wurde mit 40°/33° gerechnet, was die Effizienz der Heizanlage meinen Informationen nach verschlechtert und damit den Energieverbrauch nach oben treibt, NACHFRAGEN!!! Pro Grad das man die Temperatur des Vorlaufs erhöht wird meinen Informationen nach mit einem Energie-Mehrverbrauch von ca. 2% gerechnet. Das sind bei 5° höherer Vorlauftemperatur 10% mehr Energieverbrauch. Für die gesammte Laufzeit der Anlage!!!

Sinnvoll ist auf jeden Fall sich die Arbeit zu machen in der Bauzeit die Rohrlängen der Fußbodenheizkreise zu notieren. Die Hersteller drucken glücklicherweise laufende Meterangaben auf die Rohre. Einfach die Längenangaben die an nächsten an Vor und Rücklauf dran sind aufschreiben, daraus lässt sich die eingebrachte Rohrlänge berechnen. Wenn es dann später Probleme gibt, Räume nicht warm genug, kann man auf die Daten zurückgreifen. Dabei ist das Bad immer der kritischste Punkt weil hier nach DIN die Raumtemperatur höher und die zur verfügung stehende Fußbodenfläche kleiner als in anderen Räumen ist, hier sollte ganz genau hingeschaut werden. Hier tritt am wahrscheinlichsten ein Fehlwärmebedarf auf. Eventuell ist der Aufbau eines 2. Heizkreises (für den Handtuchheizkörper) mit höherer Vorlauftemperatur oder eine Elektrokartusche im Handtuchheizkörper nötig, um den Wärmebedarf zu decken. Wird der Badheizkörper mit den Vorlauftemperaturen einer Fußbodenheizung 35/28° betrieben ist die Wärmeabgabe sehr minimal, ein Blick in die techn. Daten des Heizkörpers hilft. Die Angaben der Heizleistung sind extrem abhängig von der Vorlauftemperatur. Natürlich bekommt man das Bad durch Anheben der Vorlauftemperatur auf die in der DIN festgelegte Temperatur von 24°, nur zu welchem Preis? Wenn dafür dann bei moderaten Aussentemperaturen schon hohe Vorlauftemperaturen nötig sind möchte ich nicht wissen was im Winter bei frostigen -10° passiert. Die bei uns eingestellte Heizkurve sah bei -15° eine Vorlauftemperatur von mehr als 55° vor. Die Heizung hat eine Begrenzung auf 50°C aber man stelle sich mal vor die Fußbodenheizung wird mit 50° warmen Wasser durchlaufen ... oder besser nicht!

Herstellervorgaben:

In diesem Bereich ist ein Laie leider vollkommen aufgeschmissen! Wenn man nicht sachverständige Unterstützung hat ist dieser Punkt nicht überschaubau und somit entweder Vertrauenssache oder Aufgabe eines Sachverständigen.

 

Fragen?

Unter Kontakt eine kurze Nachricht und ich bin gerne bereit mit meinen Erfahrungen und meinem "Halbwissen" weiter zu helfen.