Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem (bösen) Nachbar nicht gefällt.

Nachbarschaftsrecht: Einfriedung


Als Einfriedung gilt eine errichtete Anlage, die ein Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgegrenzt und es vor unbefugtem Betreten und vor Beeinträchtigungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, schützt. Einfriedungen sind demnach Zäune, Mauern oder Hecken.

Das Gesetz schreibt hier keine bestimmte Art der Einfriedung vor. Falls vorhanden schreibt das Gesetz sind öffentlich-rechtliche Bestimmungen (z.B. eine Satzung der Gemeinde oder ein Bebauungsplan) zu beachten. Sind hier keine genauen Vorgaben festgelegt steht es den Nachbarn frei, eine Vereinbarung über die Art der Einfriedung und ihre Höhe zu treffen (§ 49, NachbG Nordrhein-Westfalen). Sie können sich also auch, wenn von beiben Seiten gewünscht, auf einen hohen Sichtschutzzaun einigen. Kommt es jedoch zu keiner Vereinbarung, so ist eine Einfriedung zu wählen, die ortsüblich ist (§ 35, NachbG Nordrhein-Westfalen). Ortsüblich ist eine Einfriedung, wenn sie im betroffenen Ortsteil oder in einer geschlossenen Siedlung häufiger vorkommt, was durch eine Begehung ohne Weiteres festgestellt werden kann. Sofern ein Nachbar mangels Mitwirkung des anderen Nachbarn die Einfriedung allein errichtet, muss auch dieser eine ortsübliche Einfriedung wählen. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen (oder können sich die Nachbarn nicht einigen), so ist eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung, also beispielsweise eine Mauer, ein Drahtzaun, ein Holzzaun oder eine Hecke, zu errichten. Ein hoher Sichtschutzzaun ist dann unzulässig.

 

Ich könnte das Dilemma eines betroffenen Nachbarn verstehen. Auf der einen Seite würde man ja nicht die gute Nachbarschaft nicht zerstören wollen, auf der anderen Seite - wer würde schon mit einem sollchen Bauwerk zur Südseite seines Grundstücks leben wollen? Wäre es nicht schon "Unnachbarschaftlich" ein solches Bauwerk ohne Absprache zu errichten? Die Höhe der "Einfriedung" würde (vom Urprungsgelände gemessen) 2,6m betragen. Wie würdet Ihr reagieren? Euere Meinung ist gefragt.

Diskussion ausdrücklich erwünscht!