Original und Fälschung

Jetzt führe ich die nächste, meiner Meinung nach vollkommen unsinnige und unnötige Diskussion. Nach Aussage der ausführenden HEIZUNGSFACHFIRMA steht mir als Bauherren nur ein Kopie der TGA Bescheinigung zu. Es werden Bedenken geäußert das man auf dem Original, wenn dieses ausgehändigt wird, Änderungen vornehmen könnte.

Dafür steht meiner Meinung nach dem Aussteller der Bescheinigung die Möglichkeit offen sich eine Kopie des Originals (oder eine Durchschrift) anzufertigen und diese aufzubewahren. Rechtlich belastbar ist nur das Original mit Unterschrift, ich werde weiter auf diesem bestehen. Ich als Bauherr bin vom Gesetzgeber her verpflichtet dieses Dokument (und keine Kopie dieses Dokumentes) 5 Jahre aufzubewahren um es im Bedarfsfall, zB. bei einer Prüfung, vorlegen zu können. Wer kann mi denn versichern das die ausstellende Fachfirma in 5 Jahren noch existiert um das Original bei Bedarf auszuhändigen?