Stellungnahme von T&C zur Solarpumpe!

Auszug aus der an mich weitergeleiteten Mail:

 
   

"Sehr geehrter Herr XXXXXXX

wie telefonisch besprochen möchte ich Ihnen bestätigen, dass der Wechsel der Pumpe an der Solarthermieanlage von 6 Liter/min auf 22 Liter/min keinen Einfluss auf den EnEV-Nachweis hat.

Im EnEV-Nachweis wird für die in der Solarthermieanlage eingesetzten Pumpen ein sogenannter Hilfeenergiebedarf eingesetzt. Dieser Hilfsenergiebedarf ist jedoch ein Fixwert aus der DIN 4701-10, der unabhängig von der realen Pumpe ist.

Grundsätzlich hat Ihr Kunde Recht, dass unterschiedliche Pumpen unterschiedliche Stromverbräuche haben. Von daher wäre es folgerichtig, dass die DIN 4701-10 dies berücksichtigt. Da aber im Rahmen einer Norm aus Handhabbarkeitsgründen Pauschalierungen gemacht werden müssen gehe ich davon aus, dass dies für die Solarpumpen in der DIN 4701-10 ebenfalls der Fall ist. "

Entgegen der Aussage dieser Mail habe ich von anderer fachkundiger Stelle gehört das man in der Anlagenbetrachtung, die mit einem Vaillant Tool erstellt wird und Teil des Energieeinsparnachweises ist, durchaus reale Werte einsetzen kann ... wenn man dies will. Das T&C hier mit pauschalen Werten arbeitet werde ich unkommentiert lassen! Jedoch kann sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden und ich meine äußern.

Auf Stufe eins der original Pumpe hat diese eine Leistungsaufnahme von 43Watt, dies war die urprüngliche Einstellung meiner Anlage. Durch die hydraulischen Probleme habe ich inzwischen eine stärkere Pumpe auf Stufe 3 laufen. Diese verbraucht jetzt 132 Watt. Wir reden hier vom 3 fachen Stromverbrauch der Pumpe. wenn eine Abweichung um den 3 fachen Wert keine relevanz auf Werte im Energieeinsparnachweis hat weiß ich jedenfalls was ich von diesem Papier zu halten habe.
Beruhigend finde ich, dass es durchaus anders geht. Ich hatte Einblick in andere Energieeinsparnachweise (einer anderen Fachfirma) in der reale Zahlen zur Berechnung Verwendung fanden. Wenn sich die Zahlen dann auch anders lesen, empfinde ich diese Variante als die ehrlichere gegenüber dem Kunden und der Allgemeinheit.

Man sollte sich immer überlegen das die ursprüngliche Idee hinter der Einführung des Energieeinsparnachweises der Umweltschutz bzw. die Reduzierung des Energieverbrauches war. Und wenn auch der Gesetzgeber die Möglichkeit bietet das man mit pauschalwerten arbeitet kann man auch realistisch rechnen. Die Wahl der Methode ist Aufgabe des Bauträgers und spiegelt meiner Meinung nach die Philosophie des entsprechenden Unternehmens.