Hoch hinaus?

Jetzt musste mal was passieren, die Problematik mit den unterschiedlichen Höhen zwischen unserer und der Nachbarbaustelle war uns schon länger aufgefallen aber man will ja nicht direkt die Pferde scheu machen. Nachdem aber gestern auf der anderen Seite Fakten geschaffen wurden ...

... die eine Verletzung der zulässigen Bauhöhe auf der Grundstücksgrenze vermuten lassen habe ich den Kontakt zum Bauherren gesucht. Zur Erklärung: Der Bereich auf dem Bild auf dem der Bauzaun steht ist die Bezugshöhe von der aus 3 Meter hoch auf der Grenze gebaut werden darf. Die Gagage bzw. die Einfahrt wird aber vermutlich noch einmal 25cm über der Gründung liegen. Dementsprechend hoch wird die Garage kommen. Wenn die andere Seite ...

... genau so geplant sein sollte haben wir, bzw. der Bauherr der Nachbarbaustelle, ein Problem. Ich fand es fair hier tätig zu werden bevor die Garage gebaut (und anschließend wieder abgerissen) wird. Das wird sicher nicht der beste Start für eine gute Nachbarschaft :-(